Abrechnungsservice

Erstellung der Betriebskostenabrechnung

Sie verwalten Ihre Immobilie selbst, möchten aber die Betriebs- und Heizkosten nicht selbst abrechnen.
Dann nutzen Sie unseren Service für die ordnungsgemäße Erstellung der Betriebs- und Heizkostenabrechnung für Ihre Mieter.
Auch für Wohnungseigentümergemeinschaften, die ihr Gemeinschaftseigentum selbst verwalten, erstellen wir die Hausgeldabrechnung (oder auch Wohngeldabrechnung genannt) entsprechend der gewünschten Leistungen.
Die Erstellung von Abrechnungen ist unabhängig vom Standort der Immobilie. Daher können wir Ihnen unseren Abrechnungsservice für alle Orte in Deutschland anbieten.

Die Vorteile liegen auf der Hand:

  • Viele Eigentümer empfinden die Erstellung von Betriebskosten ähnlich lästig, wie bspw. Steuererklärungen.
  • Einige Eigentümer wissen auch nicht genau, welche Kosten abgerechnet werden dürfen.
  • Professionell erstellte Abrechnungen beugen Reklamationen vor.
  • Gesetzlich rechtzeitige Abrechnungen berechtigen Sie, evtl. Nachzahlungen auch nachfordern zu können.
  • Hilfe bei der Aufstellung für den Mieter gemäß § 35a EStG.

Unser Tipp: Die Kosten bei fremdgenutzten Wohnungen können Sie von der Steuer absetzen.