Mietpoolverwaltung

Bei der Mietpoolverwaltung wird das klassische Risiko des Einzelvermieters auf die gebildete Solidargemeinschaft des Mietpools verteilt.

Hintergrund dieser Mietpool – Solidargemeinschaft ist, die Interessen von vielen Wohnungseigentümern einer Wohnanlage zu bündeln. Die Grundlage von diesem Prinzip ist, dass alle Einnahmen in einen gemeinsamen Ertragstopf fließen und nach einem definierten Schlüssel (z. B. qm-Wohnfläche) auf alle Eigentümer gleichmäßig verteilt werden.
Auch werden nach diesem Schema die Kosten im Bereich des Mietsondereigentumes verteilt und aus dem gebildeten gemeinsamen Ertragstopf bestritten.
Die Vorteile dieser besonderen Form der Verwaltung liegen in der Minimierung des Vermieterrisikos eines jeden einzelnen Mietsondereigentümers.
Der einzelne Eigentümer ist somit nicht unmittelbar betroffen, wenn sein Mieter nicht die Miete bezahlt oder Leerstand vorliegt. Gleiches gilt für das Auftreten von Reparaturmaßnahmen an der Eigentumswohnung. Es werden durch den solidarischen Mietpool die Leerstands- und Insolvenzrisiken für jeden einzelnen Eigentümer minimiert. Grundlage für eine ordentliche Solidargemeinschaft als Mietpool ist ein guter Mietpoolvertrag zwischen den einzelnen Eigentümern.
Dieser bildet die Substanz für ein ordentliches Miteinander. Bei der Mietpoolverwaltung bieten wir in Ihnen ein Leistungsspektrum, insbesondere schwerpunktmäßig die folgenden Auszüge unserer Verwaltungsleistungen an:

  • Bildung eines Mietpool aus mehreren Eigentümern, einschließlich der Erstellung eines Mietpoolvertrages
  • Aufstellen eines Wirtschaftsplanes
  • Abschluss und Kündigung von Mietverträgen
  • Einzug und Verwaltung von Mietkautionen
  • Bei Bedarf Ausübung des Vermieterpfandrechtes
  • Vertretung der Eigentümer auf den WEG – Eigentümerversammlungen
  • Durchführen, Überwachen des Mietinkasso und Beitreibung rückständiger Mieten, ggf. unter Zuhilfenahme von Rechtsanwälten
  • Durchführung von Mieterhöhungen
  • Betreuung des Mieters und allen Angelegenheiten
  • Vertretung gegenüber Behörden, Versorgungsunternehmen, Handwerker- und Dienstleitungsunternehmen
  • Durchführung und Überwachung von Reparaturmaßnahmen
  • Vorbereitung, Durchführung und Überwachung von Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen
  • Erledigung des gesamten Zahlungsverkehrs
  • Anfertigung und Zustellung der Nebenkostenabrechnungen, einschließlich Anpassung der Vorauszahlungen
  • Anfertigen von Jahresabrechnungen und Quartalszwischenabrechnungen
  • Überprüfung und ggf. Anpassung der einzelnen objektbezogenen Sach- und Haftpflichtversicherungen
  • Bei Eintritt eines Versicherungsfalles für die Regulierung dessen sorgen
  • Verwaltung der Gelder in Form von Fremdgeldkonten und Rechnungslegung über die Verwendung dieser
  • Buchführung entsprechend den Grünsätzen kaufmännischer Geschäftsführung
  • Erstellen einer Einnahme- , Ausgabe-, Überschussrechnung
  • Erstellung einer Vermögensübersicht zu einem gewünschten Stichtag
  • Überwachung des baulichen Zustandes durch regelmäßige Begehungen (mindesten 2* jährlich)
  • Besichtigung und Prüfung von baulichen Mängeln, bei Bedarf Durchführung von Bauleistungen als Instandhaltungsarbeiten
  • Planung, Erstellung von Leistungsverzeichnissen, Einholung und Prüfung von Angeboten, Kalkulation, Vergabe und Überwachung von Aufträgen
  • Bauleitung bei größeren Instandsetzungs-, Umbau- oder Modernisierungsmaßnahmen
  • Aufmaß vor Ort und anschließende Rechnungsprüfung
  • Beratung der Eigentümer bei Verwaltungsmaßnahmen über die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen